Krankenversicherungsschutz für Obdachlose

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Krankenversicherung für ObdachloseSind Obdachlose faul, Alkoholiker, gewalttätig und mit gefährlichen Krankheiten infiziert? Ja, einige Obdachlose sind faul, Alkoholiker, gewalttätig, und mit Krankheiten infiziert, aber die gibt es durchaus auch in der Gruppe der Nicht-Obdachlosen! Und: Beide Gruppen bestehen aus MENSCHEN!

Die „O.f.W.´s und das SGB

Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind ein „O.f.W.“, ein Mensch ohne festen Wohnsitz, ohne Arbeit, ohne Freunde und ohne Aussicht auf Veränderung. Ihre Schlafplätze sind schon seit Jahren Obdachlosenheime, Unterführungen, U-Bahn-Stationen, Parks oder öffentliche Toiletten. Mal angenommen, Sie werden krank, d. h., eine harmlose Erkältung wird zu einer Bronchitis, ein Zahn ist vereitert oder gar Diabetes bedroht ihr Leben. Dann sind Sie ein kranker „O.f.W.“ und immer noch ein Mensch, aber einer, der dringend Hilfe benötigt!

Barmherzigkeit und die Fürsorge des Sozialstaates

Wir alle sollten uns einmal fragen, wie es sein würde, wenn wir, aus welchen Gründen auch immer, in eine solche Situation kämen, in der wir dringend Hilfe bräuchten. Der respektvolle Umgang mit Obdachlosen hat auch etwas mit Barmherzigkeit zu tun. Hilfe um der Hilfe selbst willen, einfach so, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten!

Bis zum 1. 4. 2007, dem Tag der Einführung der generellen Krankenversicherungspflicht konnten freiwillig oder auch privat Versicherten bei erheblichen Beitragsrückstand die Versicherungsverträge gekündigt werden. Das geht so nicht mehr, denn der § 16, Absatz 3 a des Sozialgesetzbuches (SGB V) besagt, dass bei Mitgliedern, die mit Beiträgen zwei Monate oder mehr im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, der Versicherungsschutz ruht. Leistungen zur Behandlung akuter Schmerzen sowie Schwangerschaft und Mutterschutz werden hiervon allerdings nicht erfasst. Eine ebensolche Regelung gibt es auch für den privaten KV-Bereich.

Chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Herz- oder Nierenkrankheiten sind von der Behandlung nicht ausgeschlossen. Für diesen Patientenkreis müssen alle notwendigen Leistungen erbracht, um eine Verschlimmerung zu vermeiden. Der Kostenträger ist in diesem Fall das Sozialamt. Impfungen und zahnärztliche Vorsorgeleistungen gehören allerdings zu den aufschiebbarenLeistungen.

Damit hat der Gesetzgeber für die vergleichbare Regelung von Asylbewerbern (Asylbewerbergesetz § 4 Absatz 1) und Obdachlosen gesorgt. Jetzt haben also beide Personenkreise, Asylbewerber und säumige Beitragszahler, Anspruch auf „die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen“ erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen“.

Diese Basis ermöglicht es Ärzten und medizinischen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser diesen Patienten zu helfen und ihr Honorar zu bekommen.

Mögen Sie lange und glücklich leben!

3 Responses to Krankenversicherungsschutz für Obdachlose

  1. Rene Kammer

    Das ist absoluter Bullshitt !
    Auch davor;bestand die Krankenversicherungspflicht !
    Sie wurde vileicht;durch das Schröderverbrechen ab 1998 abgeschafft.Und nun; Antibundes Verbrecherisch neu Aufgesetzt…
    Ausserdem, warum soll man Beitäge Nachzahlen,wo man nicht Versichert war ? Nur das alleine; Zeugt von einer Profit Krimminellen Hirnlosigkeit ,die kaum zu Überbieten ist.
    Wie sie ja ;seid dem Wegfall der Echtbundesrepublik,ab 1998 leider üblich ist !

     
    • Miriam Fervers

      Ich finde Sie haben zwar Recht, aber es sind doch auch nur Menschen und ich finde sie haben auch ein Recht auf Respekt

       
  2. Miriam Fervers

    Das stimmt zwar aber ich finde Obdachlose haben mehr Respekt verdient. Es sind doch auch nur Menschen!!!

     

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