Ist das Entlassmanagement schon in unseren Kliniken angekommen oder ist es noch immer nur ein Wunschtraum???
Folgt man der Definition des Bundesministeriums für Gesundheit ist das Entlassmanagement der
„… Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung…“
welcher eine „…besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten…“ darstellt mit dem Ziel allen Betroffenen eine frühe Rückkehr in den häuslichen Bereich bzw. die erforderliche Pflege und Betreuung ambulant zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber trägt seinen Teil im SGB V dazu bei. Seit dem Jahr 2012 wurde das Entlassmanagement im §39 Abs. 4-5 SBG V aufgenommen und sichert in § 11 Abs. 4 SGB V dem Wettbewerbsstärkungsgesetz, den Anspruch der Versicherten auf Versorgungsmanagement bei Übergang in verschiedenen Leistungsbereiche, die Verantwortung der betroffenen Leistungserbringer für eine sachgerecht Anschlussversorgung und die sachgerechte Unterstützung von den Krankenkassen zu. Im § 39 Abs. 1 SGB V wurde eine Ergänzung durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz eingefügt. Die Krankenhausbehandlung umfasst das Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung.
Hört sich gut an, aber wie ist die Realität?
Die Überleitung der Versorgung aus dem stationären Bereich in den ambulanten Sektor oder auch in die stationäre Pflege stellt ein bis heute nicht ausreichend gut gelöstes Problem dar. Unterschiedlichste Lösungsansätze aus dem Sozialdienst der Krankenhäuser oder aus der Perspektive der Pflege (z. B. der DNQP-Expertenstandard „Pflegerisches Entlassmanagement“) haben sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Die Krankenhäuser haben sich in den letzten Jahren mit unterschiedlicher Intention und Qualität diesem Thema gewidmet. Die Versorgungsrealität ist aber für den Patienten, seine Angehörigen und ebenfalls für die nachversorgenden Einrichtungen immer noch deutlich verbesserungswürdig.
Die Entlassung eines Patienten beginnt schon mit der Aufnahme und zieht zeitgleich alle am Prozess beteiligten in die Verantwortung ein zügiges Schnittstellenmamagement zwischen den Ärzten, dem Sozialdienst und den Case Managern in den ambulanten bzw. stationären Pflege außerhalb des Krankenhauses herzustellen.
Die Häuser sind zunehmend aus ökonomischer Sicht gezwungen die Verweildauern der Patienten fallbegleitend zu erfassen und die Entlassung sowie die außerklinische Weiterbetreuung innerhalb der OGVD sicher zu stellen. Die meisten Probleme zum derzeitigen Stand ist die fehlende Kommunikation und Information, fehlende Kosten- bzw. Betreuungszusagen sowie eine zeitnahe Übernahme in andere Einrichtungen wie Pflegeheime, Hospize oder Reha-Kliniken. Alle im klinischen Bereich Beschäftigten sind mit der derzeitigen Masse an Arbeit überdurchschnittlich be-und ausgelastet, dass man von ihnen eine Mehrarbeit, welche sich kostenintensiv für die Klinik auswirkt, nicht erwarten kann. Die Fallzahlen der Häuser steigen, die Patienten sind älter und kränker, das Personal wird aus Kostengründen abgebaut und von den übrig gebliebenen wird die doppelte Leistung, Genauigkeit und Sorgfalt erwartet, damit keine Mehrkosten für die Klinik entsteht.
Wie soll das funktionieren?
Um die poststationäre Kontinuität der Behandlung und Betreuung durch einen nahtlosen und zügigen Übergang der Patienten sicherzustellen, bedarf es eines umfassenden, frühzeitig einsetzenden sektorenübergreifenden Versorgungsmanagements
Eine Optimierung der ineinander laufenden Prozesse kann nur mit einem auf die Bedürfnisse des jeweiligen Klinikums geplanten Standards erfolgen. Doch in wie vielen Krankenhäusern existiert zum jetzigen Zeitpunkt ein optimaler Standard für ein effizientes Entlassungsmanagement?
Eine mögliche Erleichterung zur Entlastung der Kliniken und zur zügigeren Überleitung in den ambulanten Bereich, könnte der derzeitig vom Gesetzgeber erarbeitete Entwurf zur Schließung der Versorgungslücken nach stationärer Behandlung werden.
Wenn man den Tenor der Patienten hört, klappt es weder bei der Aufnahme- sowie Entlassungsmanagement. Der Artikel zeichnet sowohl Möglichkeiten der Verbesserung auf und gibt hier auch kritiscche Punkte zu bedenken. Gut gelungener Beitrag.