Patientenverfügung zwischen Nutzen und Hürde

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Patientenverfügung zwischen Nutzen und HürdePatientenverfügungen sind modern und scheinen sinnvoll zu sein. Doch sie stecken voller Tücken und führen zu Irritationen und Fehlinterpretationen, wenn sie nicht eindeutig und rechtlich bindend verfasst werden, wenn Laien sind daran  versuchen, die die Tragweite einer solchen Verfügung nicht überblicken.

In der Patientenverfügung legt ein gesunder Mensch im Voraus fest, wie er im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit behandelt werden möchte, falls er dann nicht mehr in der Lage ist, seine Einwilligung zu Untersuchungen, zu Heilbehandlungen oder zu ärztlichen Eingriffen zu geben oder sie zu untersagen.

Grundgedanke der Patientenverfügung

Der Grundgedanke einer Patientenverfügung klingt zunächst reizvoll, und zwar für den Patienten und für den Arzt. Für den Patienten erscheint die Möglichkeit, festlegen zu können, welche medizinischen Maßnahmen getroffen oder unterlassen werden, wenn der aktuelle Wille nicht mehr äußerbar ist, überaus beruhigend.

Für einen Arzt gibt es in vielen kritischen Situationen häufig die unterschiedlichsten Behandlungsvarianten: Welche ist die Beste? Welche die Gewollte? Sollte ein Arzt nicht immer die Maßnahme ergreifen, die dem körperlichen und geistigen Wohl des Patienten nützt oder sollte er doch primär dessen Willen folgen?

Diese Entscheidung alleine zu treffen, sprengt in den konkreten Fällen den zeitlichen Rahmen und mit Sicherheit die Kapazität eines Arztes. Eine Patientenverfügung, wie sie in den letzten Jahren immer weitere Verbreitung findet, könnte hier von allergrößtem Nutzen sein. Doch aufgrund fehlender fachlicher Information oder vielleicht auch nur aus bloßer Angst vor lebenserhaltender Maschinerie oder Medikamenten sind praktisch jedoch nur zehn Prozent der Patientenverfügungen valide formuliert und helfen im Akutfall weiter.

Was könnte Abhilfe schaffen? Wenn das Interesse der Menschen besteht, auch im Falle eines Wachkomas oder bei Alzheimererkrankung darüber zu entscheiden, ob eine künstliche Ernährung erfolgen oder Schmerzmittel verabreicht werden sollen, muss vor Verfassen der Verfügung dringend ausreichend aufgeklärt werden.

Ein Dokument nützt Fachkräften nichts, wenn ein Laie es formuliert und seine rechtliche Gültigkeit fraglich ist. Wenn also der rechtliche Rahmen geschaffen ist, sollte nun ein Schritt weitergedacht und flächendeckend die Möglichkeit geschaffen werden, interessierten Bürgern dabei zu helfen, fachgerechte und somit nützliche Patientenverfügungen aufzusetzen, die ihren Willen zweifelsfrei erklären. Nur auf diese Weise kann das Instrument der Patientenverfügung mehr zur Hilfe und weniger zur Hürde werden.

4 Responses to Patientenverfügung zwischen Nutzen und Hürde

  1. Sylvia Kuznia

    Leider wird die Patientenverfügung heute als „Last“ in der tgl. Arbeitsroutine angesehen und als Tätigkeit, die gemacht werden muss. Die Berufsgruppen im KH haben m.E
    die Aufgabe bzw. den Sinn der Patientenverfügung nicht verstanden.
    Darüber wird „gestöhnt“. Viele Patienten trauen sich nicht über die Thematik zu sprechen und Ihre Wünsche zu äußern.

     
  2. Peter Möckel

    Es geht doch immer um den mutmaßlichen Patientenwillen. Man sollte die „valide“ und „rechtlich gültige“ Formulierung nicht überbewerten. Jede Formulierung, aus der der mutmaßliche Patientenwille abgelesen werden kann, ist für Therapieentscheidungen hilfreich und immer besser als keine Verfügung.
    Sehr wichtig scheint mir auch die Möglichkeit eine Vertrauensperson zu benennen, die in Therapieentscheidungen einbezogen werden kann und falls eine Betreuung eingerichtet werden muss, zur Verfügung steht.

     
  3. Stephan Fromm

    Ich begrüße die Möglichkeit zur Errichtung einer Patientenverfügung ausdrücklich. Auch wenn nicht alle Eventualfälle berücksichtigt werden können, hilft die PV doch bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens. Bei bereits erkrankten Menschen hilft sicher das ärztliche Gespräch, um konkrete Eventualitäten zu berücksichtigen.
    Herrn Möckel ist unbedingt zuzustimmen: Die Benennung einer Vertrauunsperson ist fast noch wichtiger als die PV selbst. Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht sollte hier als Instrument bedacht werden. Und bitte nicht vergessen: Die vevollmächtigte Person muss informiert sein über die Wünsche und Wertvorstellungen des Patienten.

     
  4. Christine Gerresheim

    Zum Glück kann man sich in der heutigen Zeit ausreichend informieren, aber es bestehen noch große Wissenslücken und vor allem Hemmschwellen. Wie wichtig es ist, Vorsorge zu treffen, habe ich in der eigenen Familie erfahren müssen. Wie gut, dass man im Internet schon zahlreiche Informationen findet, die aber eine fachliche Beratung nicht ersetzen können.

     

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