Korrekte Kodierung „Respiratorische Insuffizienz“

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Zwischen Krankenhäusern und dem MDK kommt es häufig zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Kodierung. Deshalb haben wir das folgende Fall-Beispiel bearbeitet:

Was verstehen wir unter respiratorischer Insuffizienz?

Respiratorische Insuffizienz„Unfähigkeit der Lungen, einen adäquaten Gasaustausch bei körperlicher Belastung oder in fortgeschrittenen Stadien der Schädigung des bronchopulmonalen Systems zu gewährleisten, (z.B. Lungenödem, Asthma bronchiale, Aspiration, ect.). In allen Fällen kommt es zu einer Veränderung der Blutgaswerte. Auf die unterschiedlichen Ursachen Bezug nehmend wird bei dieser eingeschränkten Belüftung der Lungen in obstruktive und restriktive Ventilationsstörungen unterteilt.“

Fallbeispiel zur Kodierung
HD: J15.2 Pneumonie durch Staphylokokken
ND: A41.0 Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]
R65.1! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]
infektiöser Genese mit Organkomplikationen
J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht
klassifiziert: Typ I [hypoxisch]
Proz.: 8-706 Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung

 

113 Beatmungsstunden

DRG: A13H

In diesem Beispiel ist der Auslöser des Krankenhausaufenthaltes eine Pneumonie mit Komplikationen.

HD:            J15.2 Pneumonie durch Staphylokokken

Des Weiteren dokumentiert im Verlauf folgende Auffälligkeiten:

1. Atemfrequenz >20/min.

2. Temperatur > 38°C

3. Leukozyten > 12.000/ul

4. 2 Blutkulturen

ND: A41.0 Sepsis durch Staphylococcus aureus in Kombination
ND: R65.11 Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom (SIRS),
infektiöser Genese mit Organkomplikation
ND: J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht
klassifiziert: Typ I [hypoxisch]

 

In der Fieberkurve dokumentiert : Werte der Sauerstoffsättigung von  unter 85 %,  therapeutische Maßnahme: Einleitung  einer   CPAP-Therapie, was die Kodierung der ICD J96.00 rechtfertigte.

Wenn nur eine O2 Insufflation erfolgt, sind hier eine BGA vor und eine nach Therapie notwendig. Die ICD J96.00 stellte hier  ein eigenständiges und wichtiges Problem dar und war  als Nebendiagnose zusätzlich anzugeben (DKR D003, Abschnitt Symptom als Nebendiagnose).

Prozedur:
OPS: 8-706

Die Hinweise zur Berechnung der Beatmungsstunden sind in den DKR 1001I nachzulesen. Die Zählung der Beatmungsstunden beginnt erst mit der Intubation, da die CPAP Therapie keine invasive Beamtungsform, ist die Kodierung der J96.00 gerechtfertigt.

Im Anschluss an die invasive Beamtung tritt die Phase der Entwöhnung ein. Die Maskenbeamtung im PIPAP Modus ist noch invasiv und somit keine Entwöhnung. Retrospektiv tritt eine Entwöhnung mit Beginn der CPAP Beatmung ein.

In der Entwöhnungsphase darf die Beatmung bis zu 24 Stunden (bzw. 36 Stunden) ruhen und zählt aber trotzdem zur Beamtungszeit hinzu, da die notwendigen Geräte vorgehalten werden müssen.

Zusammenfassend:
Das Vorhandensein einer respiratorischen Insuffizienz definiert sich nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderungen, sondern liegt immer dann vor, wenn ein Patient die klinischen und/oder paraklinischen Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt und ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachweisbar dokumentiert ist.
Siehe Kodierempfehlung SEG 4.

Auf Reaktionen zum Artikel und natürlich auch Ihre Kommentare, Wünsche oder Anregungen aus der Welt des Medizin-Controllings und der Kodier-Szene freuen wir uns schon jetzt.

3 Responses to Korrekte Kodierung „Respiratorische Insuffizienz“

  1. Henry G. Buchmann

    @“In der Entwöhnungsphase darf die Beatmung bis zu 24 Stunden (bzw. 36 Stunden) ruhen und zählt aber trotzdem zur Beamtungszeit hinzu, da die notwendigen Geräte vorgehalten werden müssen.“

    Ist in der DKR nicht vorgesehen, die 6 Stunden/Kalendertag sind der ausschlaggebende Punkt 🙂

    Herzliche Grüße

     
  2. Henry G. Buchmann

    habe CPAP vergessen

     
  3. Stenzel

    Ich sehe dies an einem Beispiel, wie folgt dargestellt:

    Patient auf ITS: Beatmungsbeginn mittels CPAP
    05.08. 15:30 h bis 06.08. 04:32 h CPAP
    06.08. dann um 04:32 h
    notfallmäßige Intubation
    09.08. um 9:35 h Extubation und Umstellung auf Maskenbeamtung im BIPAP Modus

    10.08. 5:36 h Umstellung auf CPAP-Maske
    10.08. 15:32 h
    die Spontanatmung dokumentiert am

    11.08. 3:21h bis 13.00 h CPAP-Maskenbeatmung
    11.08. 21.52h bis 12.08. 4:25 h CPAP
    12.08. 20.32 h bis 23.35 h CPAP
    13.08. 02.45 h bis 06.30 h CPAP
    14.08. 03.00 h bis 07.00 h CPAP

    In der Entwöhnungsphase darf die Beatmung bis zu 24 Stunden (bzw. 36 Stunden) ruhen und zählt aber trotzdem zur Beatmungszeit hinzu, wie oben auch schon ausgeführt. Entsprechend den DKR endet die Beatmungsdauer m.E. dann am 12.08. um 23.35 h, da anschließend die CPAP Beatmungsdauer unter den geforderten 6 Stunden liegt. Freue mich über Feedback.

     

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